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Bezeichnung „Aussiedler“

Auch ohne Nennung wäre die Berichterstattung verständlich und komplett gewesen

„Freundin starb bei Sturz aus dem Fenster“ überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über einen Mann, der wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt wurde. In der Unterzeile und im Text wird der Täter als „Aussiedler“ bezeichnet. Ein Leser sieht darin eine Diskriminierung, da kein begründeter Sachzusammenhang zur Tat vorliege. Daher hätte die Nennung der Zugehörigkeit des Täters zur Minderheit der Aussiedler unterbleiben müssen. Er ruft den Deutschen Presserat an. Der Chefredakteur der kritisierten Zeitung verweist auf seine diversen Stellungnahmen, die er dem Presserat „aufgrund der kampagnenartigen Beschwerden des unsäglichen Uwe T. aus L.“ habe zukommen lassen. Der Standpunkt der Zeitung, „den inzwischen auch die Redaktionen zahlreicher renommierter Zeitungen und Magazine teilen und in ihrer Berichterstattung und Kommentierung dementsprechend deutlich werden lassen“, sei eindeutig. (2003)