Aussage gegen Aussage
Auseinandersetzung, ob ein Zitat so gefallen ist
Eine Regionalzeitung berichtet über die geplante Umwidmung eines Friedhofes, auf dem sich auch Kriegsverbrechergräber befinden. In dem Bericht wird der Vorsitzende einer Bürgervereinigung mit den Worten zitiert: „Diesen Friedhof bringe ich noch weg“. Der teilt mit, dass er sich in dieser Weise weder gegenüber dem Autor noch gegenüber der Zeitung geäußert habe. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass das Zitat so gefallen sei. Dass der Beschwerdeführer, wie er selbst behaupte, seit Jahren keinen Kontakt mehr zur Zeitung gehabt habe, sei falsch. Das Gespräch zwischen dem Beschwerdeführer und dem Autor hätte kurz vor der Veröffentlichung des Berichts stattgefunden. (2002)