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Meinungsäußerung nicht ehrverletzend

Harte Auseinandersetzung nach der Schließung zweier Büchereizweigstellen

In einer Stadt werden zwei Büchereizweigstellen geschlossen und in private Bücherausleihen, die von ehrenamtlichen Kräften geleitet werden, umgewandelt. Die örtliche Zeitung kritisiert in mehreren Beiträgen, dass die in den Zweigstellen vorhandenen Bücher von der Zentralbibliothek zum Teil eingezogen wurden und so den privaten Ausleihen nicht mehr zur Verfügung standen. In einem Kommentar unter der Überschrift „Rückt die Bücher raus!“ heißt es, die ärgsten Feinde der beiden Zweigstellen seien städtische Angestellte, die gut bezahlte Jobs in der Zentralbibliothek hätten. Diese seien bereit, für einen billigen Triumph den Kindern die Bücher zu stehlen. Politik und Öffentlichkeit dürften nicht zulassen, dass ein derartig niederträchtiger Plan sich auszahle. In dem Kommentar heißt es weiter: Wie bei jedem Diebesgut hat´s halt hinterher nur ein anderer“. Eine Personalrätin hält die Berichterstattung für ehrenrührig. Die Beschäftigten der Zentralbibliothek würden von Bürgern mit der Frage angegangen, ob sie den Kindern Bücher klauten. Der Autor jongliere gezielt mit strafrechtlicher Terminologie und bringe die Bibliotheksangestellten dadurch in Misskredit. Die Personalrätin wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Beschwerdeführerin zweifelt die Richtigkeit der Berichterstattung nicht an, kontert die Redaktion der Zeitung. Es gehe also darum, in welcher Sprache berichtet und kommentiert worden sei. Bei der Umwandlung der Zweigbibliotheken in private Ausleihen sei der Bücherbestand verringert und zum Teil ausgetauscht worden. Das ganze habe man so verschleiert, dass die Reduzierung erst bei der Eröffnung einer der beiden Zweigstellen bekannt geworden sei. Die Beschwerdeführerin mache geltend, die Stadt könne Zuschüsse für Medien nur dann bekommen, wenn diese von Fachkräften ausgeliehen würden. Das sei so nicht richtig, meint die Zeitung. Zuschüsse gingen auch bei der Ausleihung durch ehrenamtliche Kräfte nicht verloren. (2003)