Hersteller benannt
Fachblatt darf Telefonnummern nennen, nicht aber Schleichwerbung machen
Informationen über Unternehmen und ihre Produkte sowie die jeweiligen Adressen und Telefonnummern der Hersteller sind Bestandteil der Berichterstattung eines Fachblattes aus dem kulinarischen Bereich. Daran nimmt ein Leser aus der Medienbranche Anstoß. Für ihn wird nicht klar erkennbar, ob es sich um redaktionelle Informationen oder Werbung handelt. Er schaltet den Deutschen Presserat ein, um diese Frage klären zu lassen. Die Geschäftsführung des Fachblattes teilt mit, dass sich dieses streng selbst auferlegten Regeln mit Blick auf Unabhängigkeit, Eigenständigkeit und redaktionelle Service-Orientierung unterwerfe. In der Berichterstattung seien Hintergrundinformationen, Ratschläge und Tipps sowie naturgemäß Informationen zu neuen Produkten wichtige Instrumente. Die in der Beschwerde genannten Beiträge dienten ausschließlich dazu, Führungskräfte in Küchen und Großküchen sachgerecht und nutzwert orientiert zu informieren. Ein Nutzwertelement sei es, Internetadressen und Telefonnummern beizufügen. In keinem Fall sei „Redaktion verkauft“ worden bzw. würden Redaktionsbeiträge und Werbung vermischt. (2002)