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Sorgfalt missachtet

Zeitung verwechselte Rednerreihenfolge bei Gedenkfeier

„Blumen der Erinnerung“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über die Gedenkfeier anlässlich des Erfurter Schulattentats. In dem Artikel heißt es, während der Feier habe die Schuldirektorin als erste und als letzter ein Vertreter der Angehörigen gesprochen. Ein Leser wendet sich Monate nach Erscheinen des Berichts an den Deutschen Presserat. Er moniert, dass seinerzeit die Angabe der zeitlichen Reihenfolge der Redner falsch gewesen sei. Der Vertreter der Angehörigen habe als erster, die Schuldirektorin jedoch als letzte gesprochen. In ihrer Stellungnahme räumt die Chefredaktion der Zeitung ein, dass die Reihenfolge der Namen leider tatsächlich nicht korrekt wiedergegeben worden sei. Den Vorwurf der Geschichtsfälschung, den der Beschwerdeführer erhebt, kann die Redaktion jedoch nicht nachvollziehen. (2003)