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Einschätzungen zulässig

Ein Fehler wurde von der Zeitung sofort richtig gestellt

In einer kleinen Gemeinde gibt es immer wieder Querelen. Der Bürgermeister beklagt Stimmungsmache und sachliche Fehler in der Berichterstattung der örtlichen Zeitung. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Mal gehe es um Posten, wonach ein stellvertretender Bürgermeister seinen Stuhl für einen anderen Kommunalpolitiker freigemacht habe. Dann sei ein Interview mit dem Pfarrer des Ortes angeblich falsch wiedergegeben. Schließlich schreibe die Zeitung, 4,4 Millionen DM seien in Projekte eines örtlichen Vereins geflossen. Diese Summe sei in einer Informationsschrift als Zusammenfassung aller Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinde genannt worden; in ihr seien auch private Investitionen enthalten gewesen. Weder der Verein noch die Gemeinde hätten diese Summe jemals erhalten. Die Chefredaktion der Zeitung stellt fest, dass durch die Gemeinde „ein tiefer Graben“ gehe. Auf der einen Seite der Beschwerdeführer und der Verein, auf der anderen Seite ein anderer Verein, der sich der Natur und Dorferhaltung verschrieben habe. Es sei legitim, so die Zeitung, dass sich Bürger an die Presse wendeten, wenn sie mit ihren Sorgen anderweitig nicht weiter kämen. In diesem Fall sei es um die Einrichtung eines Kindergartens gegangen. Was den Postenwechsel angehe, habe sich die Autorin geirrt. (2002)