Blutige Filmbeschreibung
Gestelltes Szenenfoto: Mädchen von Zaunspitzen durchbohrt
Eine TV-Programmzeitschrift illustriert ihren Hinweis auf einen Film mit dem Foto eines blutüberströmten Mädchens, das offensichtlich auf die Spitzen eines Metallzauns gestürzt ist und von diesen durchbohrt wurde. In der Bildunterschrift wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine gestellte Unfallszene handelt. Ein Leser der Zeitschrift hält die Veröffentlichung für unzulässig und wendet sich an den Deutschen Presserat. Auch die Bildunterschrift mindere nicht den entsetzlichen Eindruck. Da die Programmzeitschrift auch für Kinder häufig zugänglich sei, der Film jedoch mit dem Vermerk „FSK: ab 18“ versehen sei, gehöre dieses Foto nicht in eine Fernsehzeitung. Der Chefredakteur der Zeitschrift hat sich bei dem Leser entschuldigt. Auch dem Presserat gegenüber bedauert er, wenn die Redaktion mit der Abbildung dieses Bildes die Empfindungen vieler Leser verletzt habe. Es sei ihr nicht gelungen, trotz der Bildunterschrift die Gewalttätigkeit des Bildes ausreichend zu relativieren. Der Chefredakteur bittet auch den Presserat um Entschuldigung und verspricht, dass die Redaktion bei der Bildauswahl in Zukunft dezenter vorgehen und dermaßen schockierende Abbildungen unterlassen wird. (2003)