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Ratsherr beklagt Datenmissbrauch

Stadtdirektor soll einen Brief an die Zeitung geleitet haben

Eine Regionalzeitung glossiert einen Vorgang, der in der Stadtverwaltung zu Heiterkeitsausbrüchen geführt hat. Unter der Überschrift “Park-Cent” berichtet der Autor, dass ein Ratsmitglied in der Tiefgarage des Rathauses geparkt habe, ohne die erforderliche Parkscheibe im Auto sichtbar anzubringen. Daraufhin habe der Mann ein “Knöllchen” über fünf Euro bekommen. In einem Brief an den Stadtdirektor habe sich der Ratsherr schuldig bekannt. Seine Meinung über den Vorgang habe er durch die Zahlungsmodalität zum Ausdruck gebracht: Er habe die Verwarnungsgebühren bar in Ein-Cent-Münzen gezahlt. Es seien aber drei Cent zu viel gewesen. Jetzt warte das Ratsmitglied, wie die Stadtverwaltung mit der Überzahlung umgehe. Der Glossenschreiber mutmaßt, dass der Stadtdirektor die praktische und kostengünstige Lösung vorziehen und dem Ratsherrn die drei Cent bei der am Montag stattfindenden Ratssitzung persönlich überreichen werde. Der Glosse ist ein Foto des Ratsmitgliedes beigestellt. Außerdem wird im Text sein Name genannt. Der Betroffene mahnt beim Deutschen Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 4 des Pressekodex an, da bei der Beschaffung der personenbezogenen Daten unlautere Methoden angewendet worden sein müssten. Der Inhalt seines Briefes sei in unzulässiger Weise von der Stadtverwaltung der Zeitung mitgeteilt worden. Da er als Mitglied des Rates der Stadt erhebliche politische Auseinandersetzungen mit dem Stadtdirektor habe, liege es nahe, dass dieser die Gelegenheit genutzt habe, seine personenbezogenen Daten weiterzureichen. Außerdem habe er nicht drei, sondern vier Cent überbezahlt. Der Redaktionsleiter der Zeitung, zugleich der Autor der Glosse, erklärt in seiner Stellungnahme, der Beschwerdeführer sei eine stadtbekannte Persönlichkeit. Und der Zeitung sei sein Dauerstreit mit dem Stadtdirektor bekannt. Die Zahlung einer Verwarnungsgebühr in Ein-Cent-Stücken habe in der Stadtverwaltung zu erheblichen Heiterkeitsausbrüchen geführt. Schon kurze Zeit nach der Zahlung der Gebühr sei er über den Vorgang unterrichtet worden. Er wisse heute nicht mehr, ob es ein Besucher des Rathauses gewesen sei oder ein Kollege, der sich gleichzeitig dort, wenn auch nicht im selben Raum aufgehalten habe. Er habe sich dann vom Stadtdirektor bestätigen lassen, dass ein entsprechender Brief des Ratsherrn eingegangen sei. Der Vorgang sei nur deshalb für seine Wochenendglosse interessant gewesen, weil es sich um ein Mitglied des Stadtrates gehandelt habe, das monatelang in öffentlichen Ratssitzungen die Stadtverwaltung und die Presse mit Anfragen und Hinweisen zur Geschäftsordnung beschäftigt habe. Die Mehrheit der Ratsmitglieder und der Besucher habe darauf mit Unverständnis reagiert. (2003)