Namensnennung im Gerichtsbericht
Steuerberater sieht sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt
Das frühere Führungstrio eines Sofware-Unternehmens steht wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor Gericht. Die Zeitung am Ort berichtet über den Auftakt des Prozesses und erwähnt u.a., dass die Angeklagten die Erfinder der Telefonbuch-CD-Rom „D-Info“ gewesen seien. Ihr Unternehmen habe in den 90er Jahren die Telefonbücher der Telekom ohne deren Einwilligung kopiert und mit Millionengewinnen als CD-Rom verkauft, sei aber dann wegen Verletzung des Urheberrechts verurteilt worden. In dem Bericht über das neuerliche Verfahren zitiert die Zeitung einen der Angeklagten, der die Trickserien des Trios als „steuerlichen Humbug“ bezeichnet habe, die angeblich der frühere Steuerberater des Unternehmens ausbaldowert haben soll. Dieser Steuerberater wird in dem Beitrag namentlich genannt. Auch in dem Bericht über den Ausgang des Verfahrens wird erneut an den Steuerberater erinnert, mit dem die drei Ex-Manager schlecht beraten gewesen seien. Er habe das Know-how für die verschiedenen Tatvarianten geliefert und die Vorstände hätten bereitwillig mitgemacht, zum Beispiel bei Scheinzahlungen an Briefkastenfirmen, zitiert das Blatt die Vorsitzende Richterin. Der Steuerberater, der in dem Beitrag namentlich genannt wird, sieht in der Namensnennung eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und beschwert sich darüber beim Deutschen Presserat. Zudem entspreche die Darstellung der Vorgänge nicht der Wahrheit bzw. werde durch eine unvollständige Berichterstattung über die Gerichtsverhandlungen insgesamt ein unzutreffender Eindruck vermittelt. Der Chefredakteur der Zeitung bittet den Presserat per E-Mail, die Beschwerde abzuweisen. Im vorliegenden Fall sei das Informationsinteresse der Öffentlichkeit eindeutig zu bejahen. Die Vorgänge um die betroffene Firma und das Ergebnis der verschiedenen Gerichtsverhandlungen hätten erhebliches Aufsehen erregt und im Blickpunkt der Öffentlichkeit gestanden. Bei dem Beschwerdeführer handele es sich um einen über die Ortsgrenzen hinaus bekannten Geschäftsmann, der seinerseits selbst oftmals den Weg in die Öffentlichkeit gesucht habe. Dies würden u.a. seine selbst verfassten Pressemitteilungen belegen. Der Chefredakteur merkt noch an, dass der Steuerberater in der Zeit vor seiner Eingabe beim Presserat eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gegenüber der Zeitung nie geltend gemacht habe. Auch habe er nichts dagegen gehabt, sich durch den Fotografen der Redaktion ablichten zu lassen. (2003)