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Foto einer Bettlerszene

Einverständnis der abgebildeten Person nicht feststellbar

Ein Anzeigenblatt veröffentlicht auf seiner Lokalseite ein Foto, das eine langhaarige junge Frau zeigt, die mit Schnapsflasche und Kassettenrecorder auf dem Boden eines öffentlichen Platzes sitzt. Unter der Überschrift „Sieht so meine Zukunft aus?“ wird im Bildtext festgestellt, dass einige Mitbürger, statt zu arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, den leichteren Weg bevorzugen: „Betteln oder Schnorren, wie sie es nennen“. Ein Leser des Blattes kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die erkennbare Abbildung einer konkreten Person in dem dargestellten Zusammenhang. Er bezweifelt, dass die abgebildete Person ihr Einverständnis zu der Veröffentlichung gegeben hat, und zieht Verstöße gegen die Ziffern 8 und 9 des Pressekodex in Betracht. Die Verlagsleitung betont in ihrer Stellungnahme, dass nach ihrer Ansicht kein Grund zu einer Beschwerde bestehe. Während in der Bildunterzeile von einer Mitbürgerin die Rede ist, spricht die Verlagsleitung von einem Mitbürger, der auf einem öffentlichen Bürgersteig gesessen und sich in einem öffentlichen Raum befunden habe, um öffentlich zu betteln. Das Foto sei in einer Teilausgabe abgedruckt worden, die für dieses Gebiet gefertigt werde. (2004)