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Namen einer Sachbearbeiterin

Stadtmagazin berichtet über Service in einem Bürgerzentrum

Unter der Überschrift „So ein Reisepass braucht seine Zeit“ berichtet ein Stadtmagazin über ein neues Bürger-Service-Center, mit dem alles schneller und besser, eben bürgerfreundlicher werden solle. Anhand von Beispielen meldet das Blatt aber Zweifel an, ob lange Wartezeiten künftig der Vergangenheit angehören werden. So habe sich ein Mann, der ein Gewerbe habe anmelden wollen, beklagt, dass sein Termin schon seit einer Stunde überzogen sei. Er habe sich bei einer Sachbearbeiterin beschwert und diese habe sich „triefend“ entschuldigt. Es seien zu viele neue Kollegen eingesetzt, die für die Bearbeitung von Gewerbeangelegenheiten noch nicht geschult seien, habe sie gesagt. Auch bei einem anderen Antragsteller, der über eine Stunde vergeblich auf seinen Reisepass habe warten müssen, habe sich die Sachbearbeiterin „triefend“ entschuldigt. Auf ihrem Computer sei sein Anliegen als „unter Bearbeitung“ befindlich vermerkt. Die Sachbearbeiterin wird ebenso wie die Antragsteller mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen gekennzeichnet. Sie beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Nennung ihres Namens. Dabei stehe für sie der datenschutzrechtliche Aspekt im Vordergrund. Auch wenn ihr Nachname auf den ersten Buchstaben reduziert worden sei, liege hierin keine ausreichende Anonymisierung. Für ihre Kollegen - aber auch für Bürger - lasse sich schnell erschließen, um wen es sich in dem Artikel handele. Die zweimalige Bemerkung „entschuldigt sich triefend“ empfinde sie überdies als beleidigend und ehrverletzend. Ein Vertreter des Stadtmagazins erklärt in seiner Stellungnahme zu den Vorwürfen, der geschilderte Sachverhalt basiere auf Wahrnehmungen im für jedermann zugänglichen öffentlichen Publikumsbereich einer Behörde. Die Bediensteten würden dort für jedermann sichtbar und damit öffentlich arbeiten. Sie seien mit Namensschildern auf ihrer Kleidung und auf ihrem Schreibtisch ausgestattet. Die Sachbearbeiterin sei in keiner Weise negativ oder denunzierend beschrieben worden. Das Gegenteil sei der Fall. Wenn zweimal berichtet werde, dass sie sich „triefend“ entschuldigt habe, könne das nicht als beleidigend oder ehrverletzend empfunden werden. Und es sei auch so nicht gemeint gewesen. Wer sich „triefend“ entschuldige, der versuche mit Nachdruck und in aller Form etwas gerade zu rücken. Der Bericht beziehe sich eindeutig auf negative Zustände innerhalb einer Behörde und nicht auf Unzulänglichkeiten, Versäumnisse oder das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter dieser Behörde. (2004)