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Patientendaten

Journalist nahm Einblick in ärztliche Quartalsabrechnungen

Ein lokales Wochenblatt setzt sich unter der Überschrift „Abrechnungen mit sieben Siegeln“ kritisch mit der mangelnden Transparenz der Quartalsabrechnungen von Kassenärztlichen Vereinigungen auseinander. Der Verfasser berichtet, dass er bei seiner Recherche Einsicht in Quartalsabrechnungen von Ärzten genommen habe. Dabei habe er erfahren, dass auch Ärzte nicht wüssten, was sie für die Behandlung eines Patienten konkret bekämen. Bei der Quartalsabrechnung durch die Kassenärztliche Vereinigung kämen alle Patienten in einen Topf und würden in einem komplizierten Verfahren, dem „Punktzahlgrenzvolumen nach Honorarverteilungsmaßstab“ abgerechnet. Hinzu komme, dass der Geldwert der Punkte in jedem Quartal anders sein könne. Die Veröffentlichung löst eine Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz aus, die dieser zuständigkeitshalber an den Deutschen Presserat weiterleitet. Ein Leser des Blattes wundert sich darüber, dass Ärzte einem Journalisten Einblick in Quartalsabrechnungen gewährten. Er gehe davon aus, dass die Zeitung auch Einblick in seine Abrechnungsunterlagen bzw. Patientendaten oder Krankengeschichten genommen haben könne. Darin sehe er einen offensichtlichen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Insbesondere habe er Interesse daran zu erfahren, bei welchen Ärzten Einblick in die Quartalsabrechnung genommen worden sei. Gleichfalls bittet er, von Amts wegen darauf Einfluss zu nehmen, dass solche Möglichkeiten des Einblicks in Quartalsabrechnungen durch Journalisten unterbunden werden, sowie die Ärzte zu ermitteln, die solches gestatten. Der Verfasser des fraglichen Artikels erläutert in seiner Stellungnahme, dass er bei seinen Recherchen von einem Arzt Einsicht in eine Quartalsabrechnung einer Kassenärztlichen Vereinigung bekommen habe. In dieser Abrechnung seien aber ausschließlich anonymisierte Abrechnungsdaten, wie Häufigkeitsstatistiken, Punktzahlgrenzvolumina usw. erschienen. Es seien keinerlei Patientendaten ersichtlich gewesen. Die Anonymität dieser Daten und die Tatsache, dass die Ärzte die Abrechnung ihrer Arbeitsleistung nicht nachvollziehen könnten, seien der Grund gewesen, ihm dieses Dokument vorzulegen. Wie aus dem zitierten Artikel eindeutig hervorgehe, sei es also nicht um die Abrechnung des Arztes, sondern um die der Kassenärztlichen Vereinigung gegangen. Der Verfasser versichert, dass ihm keinerlei Patienten- oder Krankendaten zugänglich gewesen seien. (2004)