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Identifizierbarkeit bei Telefonaktion

Zeitung veröffentlicht Daten einer übergewichtigen Sechsjährigen

Eine Lokalzeitung schildert unter der Überschrift “Anstatt Big Mac und Burger lieber mal selbst kochen” den Verlauf einer Telefonaktion zum Thema “Übergewicht bei Kindern”. Einleitend wird der Inhalt des Telefonanrufes eines Vaters wiedergeben. Vorname, Alter, Größe und Gewicht seiner Tochter und der Wohnort der Familie werden genannt. Es wird festgestellt, dass ein Gewicht von 31 Kilogramm viel zu viel sei. Seit einem guten halben Jahr nehme das Mädchen zu, wird der besorgte Vater zitiert. Vor einem Dreivierteljahr sei Hannas Großvater gestorben, lässt der Mann wissen. Der Kinderarzt in der Redaktion hält es laut Zeitung für möglich, dass da ein Zusammenhang bestehe. Ein für Kinder nicht selten traumatisches Erlebnis könne durchaus eine solche Reaktion hervorrufen, meine er. Er habe zu mehr Bewegung und einer optimierten Mischkost geraten. Der Vater beschwert sich nach Erscheinen des Artikels beim Deutschen Presserat. Er ist der Ansicht, dass durch den Beitrag die Würde und die Rechte seiner Tochter verletzt würden. Der Arzt habe ihn telefonisch nach dem Alter und dem Gewicht der Tochter, nach dem Wohnort, den Essensgewohnheiten und möglichen traumatischen Situationen für seine Tochter befragt. Zwei Tage später habe er den scheinbar vertraulich behandelten Informationsaustausch zwischen ihm und dem Kinderarzt in einem Aufmacher der Zeitung über die Telefonaktion gelesen. Die personenbezogenen Daten seien preisgegeben worden, ohne dass er gefragt worden sei. Im Verlaufe eines darauf folgenden Gesprächs mit der Autorin des Artikels sei ihm klar geworden, dass während der Telefonaktion Lautsprecher eingeschaltet gewesen seien und die Autorin des Artikels den Gesprächsinhalt habe mitschreiben können. Der Chefredakteur der Zeitung erklärt, Telefonaktionen mit Experten in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern seien für die Zeitung ebenso gängige Praxis wie die anschließende Berichterstattung darüber. Absicht sei es, für Themen, die einzelne Leser berührten, im Sinne von praktischer Lebenshilfe für die Allgemeinheit Öffentlichkeit herzustellen. Dabei sei es immer das Bestreben, Fragen und Antworten so authentisch wie möglich zu publizieren. Im Gegensatz zu früheren Aktionen sei es diesmal um ein Thema mit ausgeprägt persönlicher Komponente gegangen. Ohne die Nennung von persönlichen Daten wie Alter, Gewicht und Körpergröße sowie des sozialen Umfelds hätte die Darstellung des Problems und die von den Experten angesprochenen Handlungsoptionen wenig Sinn gemacht. Dass die Nennung des Vornamens und des Wohnorts der Betroffenen in einer Kleinstadt Eingeweihten die Entschlüsselung der Person ermöglicht habe, sei selbstverständlich nicht beabsichtigt gewesen und werde bedauert. Eine entsprechende Entschuldigung des Chefredakteurs sei vom Beschwerdeführer akzeptiert worden. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten habe der Redaktion fern gelegen. Der Beschwerdeführer teilt dem Presserat mit, dass er die Entschuldigung des Chefredakteurs zwar akzeptiere, seine Beschwerde aber dennoch aufrechterhalte, zumal die Zeitung erst auf ein Schreiben des Presserats hin reagiert habe. (2004)