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Veröffentlichung persönlicher Daten

Personenbezogene Daten hätten geschwärzt werden müssen

In einer Berliner Obdachlosenzeitung berichtet der Verkäufer eines sog. Straßenmagazins unter der Überschrift "Den Adler gemacht", wie er beim Verkauf seiner Zeitungen auf einem Bahnhof mit Beamten des Bundesgrenzschutzes aneinander geraten war. Er schildert, dass er nach Ansicht der BGS-Beamten gegen ein Hausverbot verstoßen hatte, daher wegen Hausfriedensbruches angezeigt wurde, und in diesem Zusammenhang vom Bundesgrenzschutz ein Anhörungsschreiben erhalten hatte. Dieses Anhörungsschreiben wurde in dem Artikel der Obdachlosenzeitung als Faksimile abgedruckt. Dabei wurde zwar der Name des Zeitungsverkäufers, nicht hingegen der Name der unterzeichnenden Beamtin geschwärzt. Dem im Artikel abgebildeten Schreiben sind zudem die Amtsbezeichnung, Dienststelle, dienstliche Telefonnummer sowie der dienstlich zugewiesene Aufgabenbereich der Beamtin zu entnehmen. Sie beschwert sich darüber beim Deutschen Presserat, da sie durch die Veröffentlichung dieser Daten ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sieht. Der Beschwerdegegner teilt dazu mit, es sei das Ziel des monierten Beitrages gewesen, zu dokumentieren, dass die im Auftrag der S-Bahn-GmbH tätige Wachschutzgesellschaften seit einiger Zeit verstärkt und rigider u. a. gegen Verkäufer von Berliner Straßenmagazinen vorgingen und dass sich in diesem Zusammenhang neuerdings Anzeigen wegen Hausfriedensbruches häuften. Die Abbildung des Anhörungsschreibens habe damit einen wichtigen dokumentarischen Wert, denn von Seiten der S-Bahn GmbH werde behauptet, es lägen keine Anzeigen wegen Hausfriedensbruches vor. (2001)