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Finanzdaten eines Juweliers

Verbindlichkeiten wurden in einer Fachzeitschrift offengelegt

Eine Zeitschrift für Uhren und Schmuck berichtet über den Geschäftsbetrieb eines Juweliers, in dessen Räumen vor Weihnachten ein Totalausverkauf stattgefunden hatte. Unter Bezug auf der Redaktion vorliegende schriftliche Aussagen und Anmerkungen des Beschwerdeführers, eines Kreditoren-Vereins, wird zudem darüber berichtet, dass die Situation des Juweliers finanziell schier ausweglos gewesen sei und dazu die Detailinformation gegeben, dass zehn Verfahren bei dem Kreditoren-Verein sowie weitere - mit exakten Zahlen aufgeführte - Verbindlichkeiten existierten. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Veröffentlichung der detaillierten Angaben zu den Verbindlichkeiten des Juweliergeschäfts. Diese seien aus internen Mandantenrundschreiben kopiert worden, die nicht zur Veröffentlichung gedacht gewesen seien. Die Empfänger des Briefes seien nicht zur Weitergabe an Dritte ermächtigt gewesen.