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Daten von Altersjubilaren

Deutsche in Tschechien hatte sich Veröffentlichung verbeten

Eine Deutsche, Ehefrau eines inzwischen verstorbenen Tschechen, die im nördlichsten Zipfel Tschechiens, im früheren Sudentengau, lebt, ärgert sich darüber, dass ihr die Zeitschrift der Heimatvertriebenen aus Nordböhmen unter Angabe ihrer Daten zum 65. Geburtstag gratuliert. Auf Anraten des tschechischen Datenschutzamtes wendet sie sich an den Deutschen Presserat und bittet diesen um Hilfe, dass “solche Sachen” in Zukunft unterbleiben. Im Jahre 2000 habe man ihr in dem Blatt schon einmal gratuliert. Die Folge seien verschiedene “Liquidationsschreiben” von Personen gewesen, die schon ihre Eltern und deren politische Einstellung gekannt hätten. Sie habe sich in einem Schreiben an den Chefredakteur künftige Gratulationen verbeten und fünf Jahre sei dann Ruhe gewesen. Nun sei eine neuerliche Veröffentlichung mit genauer Adressenangabe erfolgt. Daraufhin habe sie den Anruf eines Mannes erhalten, der ihr gedroht habe, sie gehöre nicht unter die Landsleute. Es wäre besser gewesen, so der Anrufer, man hätte sie mit dem ersten Badewasser in den Dorfbach geschüttet. Reden dieser Art seien in ihrer Gegend gebräuchlich, jedoch nur für sehr schlechte Leute. Fragt die Beschwerdeführerin: “Bin ich etwa ein Verbrecher ?” Der Leiter des Verlags erklärt in seiner Stellungnahme, die Beschwerdeführerin sei ihm persönlich bekannt. Sie erhalte die Zeitschrift im Geschenkabonnement und habe die Redaktion über einen längeren Zeitraum mit Nachrichten aus ihrer Region versorgt. Ihren Geburtstag und den ihres inzwischen verstorbenen Ehemannes habe sie der Zeitschrift wohl selbst kundgetan. Sie habe aber erst in einem Brief vom 6. Juni 2005 dem Verlag mitgeteilt, dass sie nicht mehr ihren Geburtstag erwähnt haben und die Zeitschrift nicht mehr beziehen möchte. Nach Ansicht des Verlagsleiters handelt es sich bei der Beschwerde um eine unbedachte und absolut nicht nachvollziehbare Aktion der Beschwerdeführerin. (2005)