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Prozess in besonders gesichertem Gericht

Anklageschrift spricht von mafiaähnlichen Strukturen

“Kampf um jeden Meter” überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über einen Mordprozess. Nach ihrer Beobachtung werde die Anklage zur Nebensache, weil sich Verteidiger, Staatsanwaltschaft und Gericht angeblich einen Kleinkrieg lieferten. Der von einem Anwalt vertretene Beschwerdeführer beanstandet vor allem drei Passagen des Berichtes. Es sei nicht zutreffend, dass der Anwalt nicht mit den bestellten Pflichtverteidigern zusammenarbeite. Gleiches gelte für die Formulierung, dass er das Gericht keines Blickes würdige. Und schließlich werde durch eine weitere Formulierung in dem Bericht unterstellt, dass der Angeklagte einem Mafia-Clan angehöre. Auch dies sei unzutreffend. Vor allem sei unklar, aufgrund welcher Quellenlage der Bericht entstanden sei, da jedenfalls niemand mit dem Anwalt gesprochen habe. Der Beschwerdeführer wendet sich an den Deutschen Presserat. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung ist der Auffassung, die Zuordnung des Angeklagten zu einer “weich umrissenen” Personengruppe durch die umgangssprachliche Formulierung “Mafia-Clan” sei zu rechtfertigen. In der Anklageschrift sei von mafiaähnlichen Strukturen ausdrücklich die Rede. Die Formulierung sei auch dadurch zulässig, dass der Prozess entgegen sonstiger Übung in einem besonders gesicherten Gerichtsgebäude stattgefunden habe. Die dort vorhandenen Räume seien extra für Prozesse gegen die organisierte Kriminalität vorgesehen. (2005)