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Kritik an einem Ratsherrn

Kommentierende Bewertung und keine Tatsachenbehauptung

In mehreren Artikeln beschäftigt sich eine Lokalzeitung mit dem „handfesten Eklat“ eines örtlichen CDU-Ratsherrn. Der Kommunalpolitiker hatte einen Artikel der Zeitung, der unter der Überschrift „Man könnte Juden als Tätervolk bezeichnen“ Auszüge aus der Rede des umstrittenen Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann zum 3. Oktober enthielt, mit dem handschriftlichen Vermerk „Man darf in Deutschland nie mehr die Wahrheit sagen“ versehen und in der Geschäftsstelle der CDU ausgehängt. In dem Beitrag wird der Betroffene mit einer Begründung seiner Aktion zitiert. Ferner wird berichtet, dass der Ortsvorsitzende der CDU es auf Grund des Vorfalls ablehne, dass der Urheber der Aktion wie ursprünglich vorgesehen als sein Nachfolger im Amt kandidiere. In einem Kommentar unter der Überschrift „Mehr als eine Dummheit“ vertritt der Autor u.a. die Ansicht, dass derjenige, der einem Bundespolitiker, der Juden als „Tätervolk“ bezeichne, öffentlich zustimme, in dieser Stadt kein politisches Amt bekleiden dürfe. Beiden Veröffentlichungen folgen weitere Artikel über die weiteren Ereignisse: Der umstrittene Ratsherr legt sein Mandat nieder, ein Parteigericht berät über seinen Ausschluss aus der CDU, der Betroffene verliert seinen Arbeitsplatz als Assistent eines Bundestagsabgeordneten, verlangt schließlich von der Zeitung und einer Ratskollegin Schmerzensgeld, zieht vor Gericht. Schließlich wendet sich der Kommunalpolitiker auch an den Deutschen Presserat, beklagt in einer Beschwerde neben einer Fülle von Kodexverstößen vor allem mangelnde Sorgfalt in der Berichterstattung und eine mögliche Befangenheit des stellvertretenden Lokalchefs, mit dem er bei einer gemeinsamen Arbeit in der katholischen Pfarrgemeinde Differenzen gehabt habe. Dabei sei es zu einem Versäumnisurteil gekommen. Und er habe eine Gehaltspfändung einleiten müssen.