Gerichtsentscheidung
Bürgerbegehren kritisiert falsche Interpretation in der Überschrift
Eine Stadt plant, in ihrem Schlosspark von einem privaten Investor ein Einkaufszentrum mit einer an das historische Schloss erinnernden Fassade errichten zu lassen. Eine Bürgerinitiative Schlosspark setzt sich für den Erhalt des Schlossparks als Parkanlage und Erholungsfläche ein und reicht ein entsprechendes Bürgerbegehren mit mehr als 31.000 Unterschriften bei der Stadtverwaltung ein. Da der Verwaltungsausschuss der Stadt die Entscheidung trifft, das Bürgerbegehren sei unzulässig, will die Initiative mit einer Klage beim Verwaltungsgericht erreichen, dass das von ihr eingeleitete Bürgerbegehren zugelassen wird. Unter der Überschrift „Gericht: Schloss in ... darf gebaut werden“ teilt die Zeitung am Ort ihren Leserinnen und Lesern mit, dass das Verwaltungsgericht die Klage des „Bürgerbegehrens Schlosspark“ gegen den Verwaltungsausschuss der Stadt abgewiesen habe. Damit sei der Versuch der Bürgerinitiative gescheitert, den Bau des Einkaufszentrums Schloss-Arkaden samt Schloss-Rekonstruktion zu verhindern. Ein Leser der Zeitung, in der Initiative anscheinend engagiert, beschwert sich beim Deutschen Presserat und beklagt sich über die Überschrift, die den Eindruck erwecke, dass das Gericht über den Bebauungsplan entschieden habe. Dies sei nicht korrekt, da lediglich über das Bürgerbegehren eine Entscheidung getroffen worden sei. Der Beschwerdeführer ist der Meinung, dass Fehlinformationen, die den Eindruck erweckten, dass die Bebauung des Schlossparks beschlossene Sache sei, natürlich Proteste aus der Bevölkerung unterdrückten. Solche Fehlinformationen über den Stand des Bebauungsplans würden von der Lokalzeitung mit Methode verbreitet. Weiterhin erwecke die Überschrift den Eindruck, als solle der Schlosspark mit einem Schloss bebaut werden. In dem Bebauungsplan gehe es jedoch um ein Einkaufszentrum, dessen Fassade lediglich in Teilbereichen an ein historisches Schloss erinnern solle. Mit der Darstellung des Kaufhauses als Schloss sollten Sympathien für den Bebauungsplan geworben werden. (2004)