Beschwerdeführer vermisst das Wort “Anzeige”
Zeitschrift: Redaktioneller Beitrag, daher kein Anzeigenhinweis
Unter dem Titel “Finanzspritze” veröffentlicht eine Zeitschrift einen Beitrag, in es um das Angebot einer Bank an Studenten geht. Der Beschwerdeführer bemängelt, dass eine klare Trennung zwischen redaktionellem Inhalt und werblichen Aussagen nicht vorliegt. Nach seiner Auffassung hätte der Beitrag mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet werden müssen. Er kritisiert zudem einen Artikel über ein Studienstart-Paket in der gleichen Ausgabe. Auch hier sei das Trennungsgebot verletzt. Die Geschäftsleitung der Zeitschrift teilt mit, dass der Artikel “Finanzspritze” ein redaktioneller Beitrag und keine Werbung sei. Eine Kennzeichnung “Anzeige” sei deshalb nicht nötig gewesen. Auch den Vorwurf, mit dem Beitrag über das Studienstart-Paket habe die Zeitschrift gegen das Trennungsgebot verstoßen, kann die Zeitschrift nicht nachvollziehen. (2006)