Sohn in Vorwürfe gegen Vater eingebunden
Zeitung hätte Familie aus Bericht über Betreuungsvergehen heraushalten müssen
“Alte Frau von Betreuer betrogen und erpresst?” – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über den Fall eines Rechtsanwalts, der als Betreuer für eine ältere Dame eingesetzt war und in dieser Eigenschaft Schmuck erlangt und sich selbst als Alleinerben und Begünstigten einer Lebensversicherung eingesetzt haben soll. Der mutmaßliche Täter ist mit Vornamen und abgekürztem Nachnamen unter Angabe seines Altes genannt. Außerdem ist in dem Artikel ein verfremdetes Ganzkörperfoto abgedruckt. Zusätzlich zum angeblichen Fehlverhalten des Anwalts wird über seine private Lebenssituation berichtet. Er lebe mit seiner Familie in einer “roten Backsteinvilla” in einem feinen Viertel der Stadt. Zudem sei er Vorsitzender eines Eishockey-Fördervereins. Sein Sohn sei Spieler in dem Eishockey-Club. Die Beschwerdeführerin – eine Leserin der Zeitung – kritisiert, dass die Zeitung mit ihrer Berichterstattung gegen die Achtung von Privatleben und Intimsphäre sowie gegen die Achtung vor der Menschenwürde verstoßen habe. Die Familie sei durch die Beschreibung der privaten Lebensumstände identifizierbar. Die Rechtsabteilung des Verlages weist auf ein bereits geführtes Gespräch zwischen den Betroffenen und der Redaktion hin. Man habe sich darauf geeinigt, dass die Redaktion eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in Bezug auf die identifizierbare Berichterstattung über die Familie unterzeichne. Außerdem habe sich die Redaktion zu einer berichtigenden Meldung verpflichtet, falls das Ermittlungsverfahren gegen den Anwalt eingestellt werde. (2006)