Schwere Geschütze gegen Schulleiter
Wie kamen die Pornodateien auf seinen Rechner?
Über die “Chronologie einer Affäre” schreibt eine Regionalzeitung. Es geht um die Folgen der Entdeckung pornografischer Internetseiten, die unter der IP-Nummer des ehemaligen Direktors des örtlichen Gymnasiums aufgerufen wurden. Der Ex-Schulleiter gerät in den Verdacht, diese Seiten selbst angesurft zu haben. In dem Artikel wird auch über einen Schüler berichtet, der als Netzwerkadministrator Zugang zu sämtlichen Schulrechnern hatte. Er soll an der Aufdeckung des Skandals beteiligt gewesen sein. Auch über das Engagement seiner Mutter als stellvertretender Vorsitzenden des Elternbeirats wird berichtet. Beide werden – ebenso wie der Schulleiter – namentlich genannt. Die Zeitung berichtet weiter, der beschuldigte Schulleiter habe im Zusammenhang mit der Affäre die Schule verlassen. Der Schüler habe ebenfalls das Gymnasium gewechselt. Grund: Schlechte Zensuren. Die Mutter des Schülers kritisiert in ihrer Beschwerde an den Deutschen Presserat, dass sie und ihr Sohn in dem Artikel namentlich erwähnt und als Akteure der Affäre in den Mittelpunkt gestellt worden seien. Der Artikel enthalte Ergebnisse unsauberer Recherche, Diffamierungen und Unterstellungen. Der zuständige Redakteur habe es versäumt, weitere Quellen hinzuzuziehen bzw. sie zu befragen. Ihr Sohn werde in die Rolle eines Tatverdächtigen gerückt, der die anstößigen Seiten auf den Schulrechner geladen haben könnte. Die Schule habe der Sohn gewechselt, nachdem in einem anderen Zeitungsbeitrag über seine Zensuren berichtet worden sei und er mit dem Schulwechsel der Rufschädigung durch diesen Bericht entgehen habe wollen. Die in einer 6000-Einwohner-Gemeinde lebende Mutter beklagt eine enorme Rufschädigung durch die Berichterstattung. Der Redaktionsleiter der über den Fall berichtenden Zeitung hält an der beanstandeten Darstellung fest. Sie stützte sich auf gesicherte Fakten und zuverlässige Quellen. Der Autor habe drei Monate lang recherchiert und dabei insbesondere die Akten des Kultusministeriums eingesehen. Die Redaktion schreibt: “Der Ruf des ehemaligen Schulleiters des Gymnasiums wurde auf Betreiben des Elternbeirats und unter Mitwirkung der Beschwerdeführerin nachhaltig geschädigt. Hier wurde eine unbescholtene Person, die sich nach Lage der Dinge nichts hat zuschulden kommen lassen, in Misskredit gebracht.” Es sei Aufgabe der Presse, sich eines solchen Themas anzunehmen und darüber objektiv zu berichten. Man habe überdies der Beschwerdeführerin mehrmals erfolglos angeboten, mit ihr ein Interview zu führen. Die Darstellung der Beschwerdeführerin stehe im objektiven Widerspruch zu den vom Kultusministerium dokumentierten Fällen. Der volljährige Sohn der Beschwerdeführerin habe als Systemadministrator in der Affäre eine wichtige Rolle gespielt. Die Erwähnung seiner schlechten Zensuren sei gerechtfertigt, weil darin möglicherweise ein Motiv für die Computermanipulation liege. Wenn die Beschwerdeführerin schwere Geschütze gegen den Schulleiter auffahre, müsse sie sich auch gefallen lassen, dass eine kritische Zeitung über mögliche andere Ursachen für die auf dem Rechner des Schulleiters gefundenen Pornodateien berichte. (2005)