Rechte von Lawinenopfern missachtet
Ausweisfotos hätten nicht veröffentlicht werden dürfen
“Todesdrama in den Alpen – Dieser Chef-Arzt aus … sah seine Freunde sterben” titelt eine Boulevardzeitung und berichtet über ein Lawinenunglück, bei dem drei Männer getötet wurden und nur einer überlebte. Mit dem Artikel wurden Fotos von der Rettungsaktion, drei Ausweis-Fotos der Toten und ein verfremdetes Bild des Überlebenden abgedruckt. Der Überlebende wird als “Chefarzt einer Rheuma-Klinik in …” ausgewiesen. Einer der tödlich Verunglückten wird als “Chemiker” bezeichnet. Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, die Abbildung der Opfer unter Angabe von Titel, Vorname, Alter, Beruf und Tätigkeitsfeld verletze Persönlichkeitsrechte. Er mutmaßt, dass die Fotos aus den Personalausweisen ohne Einwilligung abgedruckt wurden. Der Artikel degradiere die darin genannten Menschen zu Objekten. Insgesamt sei die Berichterstattung unangemessen sensationell. Der Beschwerdeführer, der den Deutschen Presserat anruft, weist darauf hin, dass es sich bei den Fotos von der Rettungsaktion nicht um Originalbilder handeln könne, da es im Unglücksgebiet keine Liftstation gebe. Auch die angebliche Äußerung der zitierten Freundin eines der Opfer sei unwahrscheinlich. Die Rechtsabteilung der Zeitung sieht ein überwiegend öffentliches Interesse an der Berichterstattung und begründet dies damit, dass die Öffentlichkeit über Lawinenunglücke bei Skitouren informiert werden müsse. Um die gewünschte Betroffenheit und warnende Wirkung beim Leser zu erzielen, habe der Artikel personalisiert werden müssen. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen seien gewahrt worden. Auch sei der Artikel nicht unangemessen sensationell aufgemacht gewesen. (2006)