Das Foto eines Terroropfers
Im Einzelfall Veröffentlichung auch ohne Einwilligung möglich
Eine Zeitschrift berichtet über einen Bombenanschlag in Ägypten. Unter der Überschrift “Hört das denn nie auf?” ist auch das Foto einer verletzten jungen Frau abgedruckt, die sich mit geschlossenen Augen und offenem Mund am Arm eines Helfers festhält. Auf dem Bildausschnitt ist die Verletzte in Großaufnahme zu sehen. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass das Foto abgedruckt worden sei, ohne dass das Opfer der Veröffentlichung hätte zustimmen können. Das Opfer werde zum Objekt der Leser-Schaulust degradiert. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift rechtfertigt die Abbildung mit einem überwiegenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Das Bild transportiere eine nachrichtliche Information. Es zeige, dass gerade die einheimische Bevölkerung, die durch die Abgebildete repräsentiert werde, unmittelbar von rücksichtsloser Gewalt betroffen sei. Durch das Bild werde den Lesern verdeutlicht, dass den Terroristen die Identität ihrer Opfer gleichgültig sei. Das Foto zeige den Wahnsinn, dem unschuldige Menschen weltweit durch Bombenterror ausgesetzt seien. Es lasse die Willkür, die Rücksichtslosigkeit und die Gefahr erkennen, die von Terroristen ausgehe. Die Rechtsabteilung verweist darauf, dass Bilder von terroristischen Gewalttaten und anderen Katastrophen grundsätzlich nachrichtlichen Wert hätten. Dies insbesondere, wenn das Leid von Opfern visualisiert werde. Die Zeitung sieht sich auch durch die Spruchpraxis des Presserats bestätigt. (2006)