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Eigenmarketing einer Zeitung

Hinweise auf Aktionen im eigenen Blatt müssen erlaubt sein

Eine Boulevardzeitung kündigt einen “Sommer-Knaller” an: “Heute Eis für alle – Eins kaufen, eins geschenkt !” Das “Doppelschlecken” wird als eine Gemeinschaftsaktion der Zeitung und einer Supermarktkette mit über 2.400 Filialen präsentiert. Jeder Leser, der den Artikel ausschneidet, zu dem genannten Discounter geht und dort ein Eis kauft, erhält an der Kasse zwei Eis und bezahlt nur eins. Ein Leser wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Nach seiner Ansicht haben diese Veröffentlichung nichts mehr mit redaktioneller Berichterstattung zu tun. Der Name der Firma werde nicht schlicht geschrieben, sondern mit einem farbigen Firmenlogo dargestellt. Es handele sich um eine reine Werbeaktion für das Handelsunternehmen, das zudem auf Seite 9 der Zeitung noch mit einer Anzeige vertreten sei. (2004)