Richtigstellung einer Kunstkritik
Wirklichen Sachverhalt erfahren falsch informierte Leser nicht
Eine Lokalzeitung berichtet am 8. September 2004 über eine Kunstausstellung im Museum. Gezeigt werden Werke einer westfälischen Malerin. Das Blatt lobt die Symbolkraft ihrer Bilder. Die Künstlerin male, wie es im 15. bis 17. Jahrhundert üblich gewesen sei. Auf einem Ei-Tempera-Fundament würden in bis zu 20 Schichten Ölfarben aus feinstem Steinmehl in handwerklicher Sorgfalt aufgetragen. Eines betrübe allerdings: Die versprochenen Kunstwerke des spanischen Malers Dali seien einzig als Kunstdrucke zu sehen, die lieblos in Wechselrahmen aufgehängt seien. Die Galerie, welche die Veranstaltung organisiert habe, hätte sich besser dazu durchringen sollen, die Künstlerin alleine in den Mittelpunkt der Ausstellung zu rücken. Auch wenn dann der große Name Dalis weggefallen und vielleicht weniger Interessierte zur Eröffnung gekommen wären. Doch das wäre ehrlicher gewesen, schließt die Kritik. Fünf Tage später veröffentlicht das Blatt einen Kurzbeitrag, in dem mitgeteilt wird, dass es sich bei den ausgestellten 14 Dali-Grafiken doch um Originale handelt. Die Kunstagentur, welche die Ausstellung organisiert hat, bezeichnet in ihrer Beschwerde beim Deutschen Presserat die erste Veröffentlichung als ärgerlich und hinderlich. Es sei falsch, dass in der Ausstellung keine Original-Kunstwerke von Dali zu sehen gewesen seien. Man habe die Zeitung am Tage des Erscheinens der Kritik auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Auf Nachfrage habe die Redaktion nachrecherchiert und erkannt, dass der erste Bericht falsche Angaben enthalten habe. Die Korrektur sei dann nicht am darauf folgenden Samstag, sondern erst am Montag danach erschienen. Damit sei die Chance verhindert worden, am letzten Wochenende, an dem die Ausstellung noch geöffnet war, weitere Interessenten anzusprechen. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf zurück, die Zeitung habe einen größeren Besuch der Veranstaltung aus der Region verhindert. Die Ausstellung sei dreimal im Blatt angekündigt worden, und zwar am 24. August, 2. und 4. September. Die von der Redaktion mit der Kritik beauftragte Journalistin sei examinierte Kunsthistorikern. Zudem habe sie ein abgeschlossenes Zeitungsvolontariat. Die Redaktion hätte daher davon ausgehen können, dass sie über die Veranstaltung sachkundig, auch im Hinblick auf die Werke von Salvador Dali, berichten würde. Als der Galerist die Redaktion auf die fehlerhafte Darstellung hingewiesen habe, habe man sich entschuldigt und angeboten, dass die zuständige Ressortleiterin die Ausstellung besucht und erneut berichtet. Dieser Artikel sei am 13. September erschienen. Kunstinteressierte Leser seien dabei darauf hingewiesen worden, dass die Bilder noch bis zum 19. September zu sehen seien. Die Redaktion sei davon ausgegangen, dass damit die Angelegenheit erledigt worden sei. Die Beschwerde beim Presserat verwundere sie daher. (2004)