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Falscher Vorwurf gegen einen Bistro-Betreiber

Zu Unrecht der Beschäftigung illegaler Arbeitskräfte beschuldigt

Unter der Überschrift “Zoll fasst Illegale in ´… Bistro´” berichtet eine Lokalzeitung über eine Razzia im Lokal des Beschwerdeführers. Dem Bericht zufolge wurden dabei sechs Gaststättenmitarbeiter ermittelt, die ihre Beschäftigung nicht angemeldet hätten. Es soll sich dabei überwiegend um Bezieher von Arbeitslosengeld gehandelt haben. Der Name der Gaststätte wird in Überschrift und Text ausdrücklich genannt. Von einem Anwalt vertreten, wendet sich der betroffene Gaststätteninhaber gegen die Veröffentlichung. Die Behauptungen dort seien falsch. Er habe niemanden illegal beschäftigt. In seiner Gaststätte seien keine nicht gemeldeten Personen festgestellt worden, und das Hauptzollamt habe keine Pressemeldung herausgegeben, in der dies behauptet werde. Die Überprüfung habe vielmehr ergeben, dass die Gaststätte einwandfrei geführt werde. Der Beschwerdeführer wendet sich auch gegen die Nennung seines Namens und den des Lokals. Er erhebt den Vorwurf, dass der Berichterstatter seit Jahren mit ihm – dem Gaststättenbetreiber – eine konfliktreiche Beziehung pflege und mit dem Artikel private Interessen verfolge. Der Gastronom wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion teilt mit, der Autor des strittigen Beitrags sei von Augenzeugen auf die Razzia hingewiesen worden. Nach dem Gespräch mit dem Zoll habe er davon ausgehen müssen, dass dabei illegal Beschäftigte entdeckt worden seien. Nachdem der Bistrobetreiber den Bericht glaubhaft widerlegt habe, sei der Sachverhalt am nächsten Tag korrigiert worden. Wiederum einen Tag später folgte eine weitere Klarstellung. Darin sei dargelegt worden, wie es zu der irrtümlich falschen Berichterstattung habe kommen können. Die Zeitung habe auch ihr Bedauern über das “Missverständnis” zum Ausdruck gebracht. Die Chefredaktion betont, dass man nicht bewusst gegen den Bistro-Betreiber habe vorgehen wollen. (2006)