“Die wollen nur Geld verdienen”
Streit um Verkauf eines städtischen Objekts an Investor
Die örtliche Zeitung kommentiert eine Sitzung der Entwicklungsgesellschaft einer Großstadt. Sie kritisiert ein Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft, das auch als Kommunalpolitiker aktiv ist. Dieser hatte sich gegen den Verkauf eines städtischen Objekts an einen englischen Investor gewandt. Begründung: Die Engländer “wollen doch nur Geld verdienen”. Der Kommentator meint, angesichts dieser Argumentation könne man sich ja “mit Fug und Recht biegen vor Lachen”. Er belehrt den Kommunalpolitiker, dass es in unserem Land nicht verboten sei, Geld zu verdienen. Der Kritisierte wendet sich an den Deutschen Presserat. Er vertritt die Auffassung, alleiniges Ziel des Artikels sei es, ihn in der Öffentlichkeit zu diffamieren und herabzusetzen. In der Sitzung der Entwicklungsgesellschaft habe er sich kritisch zu dem Umstand geäußert, dass mit einer Briefkastenfirma Verträge abgeschlossen werden sollten. Um nichts anderes handle es sich bei dem Kaufinteressenten. Er halte den Verkauf des städtischen Objekts im Hinblick auf der Stadt anvertraute Steuermittel für verantwortungslos. Um die Gewinne des Investors sei es ihm nicht gegangen. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass der Autor des Kommentars vor der Veröffentlichung nicht mit ihm gesprochen habe. Die Rechtsabteilung der Zeitung stellt fest, dass der monierte Kommentar nicht auf die Diffamierung des Kommunalpolitikers abgezielt habe. Das Protokoll der Sitzung habe als Grundlage für die Kommentierung gedient. Darin sei festgehalten, dass der Beschwerdeführer die Auffassung vertreten habe, mit dem Verkauf seien zu viele Risiken verbunden. Hauptrisiko sei für ihn, dass mit irgendwelchen Briefkastenfirmen Geschäfte gemacht würden. Auch habe er bemängelt, dass die Investoren nur Geld anlegen und verdienen wollten. (2006)