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Unter dem Verdacht der Kinderpornografie

Religionszugehörigkeit von einem Betroffenen genannt

Unter der Überschrift „Schlag gegen Kinderpornografie“ berichtet eine überregionale Zeitung über eine Großrazzia gegen 31 Personen, die unter dem Verdacht stehen, Kinderpornos angefertigt und verbreitet zu haben. Der Vorwurf richtet sich gegen Männer, unter denen sich ein Zeuge Jehovas, ein ehrenamtlicher Jugendbetreuer und ein Ex-Soldat befinden. Der Beschwerdeführer, ein Zeuge Jehovas, der den Deutschen Presserat anruft, kritisiert die Erwähnung der Religionszugehörigkeit im Fall eines Verdächtigen. Dies sei bei keinem der übrigen dreißig Männer geschehen. Er mahnt eine neutral formulierte Berichterstattung an. Die Zeitung hätte Vorurteile und Intoleranz in der Bevölkerung gefestigt und Angehörige der Religionsgemeinschaft am Arbeitsplatz und in der Schule diskriminiert und ausgegrenzt. Die Rechtsabteilung der Zeitung erklärt, es sei nicht ihre Absicht gewesen, die Religionsgemeinschaft in Misskredit zu bringen. Dies sei erkennbar nicht der Fall, weil in zwei anderen Fällen die Berufe der Verdächtigen angegeben worden seien. Die Angaben sollten verdeutlichen, dass zum Kreis der Verdächtigen Personen aus allen Gesellschaftsschichten gehören. Gerade diese Männer bewegten sich in Kreisen, in denen ein besonders integres Verhalten vorausgesetzt werde. Die Berichterstattung habe sich nicht auf die Zeugen Jehovas, sondern auf den unter Verdacht stehenden Mann bezogen. (2006)