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Kritik am Oberbürgermeister

Zeitung veröffentlicht das Ergebnis ihrer Recherchen

Eine Regionalzeitung berichtet über Aufbruchstimmung im Ort, seitdem der frühere Oberbürgermeister abgewählt worden sei. Wenn der Gemeinderat in den nächsten Wochen die Pläne für ein exklusives Einkaufszentrum absegne, sei die Stadt endgültig in der Zukunft angekommen. Der unrühmlich abgewählte frühere Rathauschef habe einen der Investoren einfach vor die Tür gesetzt. Die Zeitung erläutert das Projekt und zählt weitere Maßnahmen auf, mit denen der neue Oberbürgermeister das Bild der Stadt aufpolieren wolle. Zum Schluss geht der Autor des Beitrags noch einmal auf das Wirken des Amtsvorgängers ein, den die Bürger regelrecht aus der Stadtverwaltung gejagt hätten, um nun Ruhe vor ihm zu haben. Der Betroffene, der schwer krank sei, wolle jedoch nicht aus der städtischen Dienstvilla ausziehen. Nach dem Willen des Gemeinderats solle er nun herausgeklagt werden. Wiederholt sei er nach seiner Abwahl aufgefordert worden, den Rathausschlüssel, den Dienstlaptop und den Fernsehapparat zurückzugeben. Weil im Rathaus Bücher im Wert von 3.300 Euro fehlen, habe die Polizei das Haus des früheren Oberbürgermeisters durchsucht. Der Kreisvorsitzende einer Grauen-Partei kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die seiner Meinung nach ehrverletzende Berichterstattung. Die Zeitung habe den früheren Oberbürgermeister öffentlich madig gemacht und gepriesen, dass er nicht mehr im Amt sei. Der Ex-OB habe ihm telefonisch eine eigene Darstellung der Sachverhalte gegeben. So habe die Zeitung inzwischen einem Rechtsanwalt gegenüber eingeräumt, dass die öffentliche Darstellung, er sei schwer krank, nicht auf den Erkenntnissen der Redaktion, sondern auf Hinweisen des Amtsnachfolgers beruhe. Die Behauptung könne nicht mehr aufrecht erhalten werden. Entgegen der Darstellung in der Presse habe der frühere Oberbürgermeister seinen Rathausschlüssel umgehend an seine bisherige Sekretärin zurückgegeben. Die Polizei habe bei ihm drei Bücher abgeholt, diese aber später wieder zurückgegeben. Nach Ansicht des Beschwerdeführers hätte die Zeitung gemäß der journalistischen Sorgfaltspflicht vorher überprüfen müssen, ob die veröffentlichten Behauptungen korrekt sind. Dies habe sie aber nicht getan und statt dessen den Ex-OB öffentlich diffamiert. (2004)