Siebenmal erwähnt: Täter ist Italiener
Erwähnung der Staatsangehörigkeit tat jedoch nichts zur Sache
Eine Lokalzeitung berichtet unter dem Titel “Betrug im ….-Werk: Italiener ergaunert 54.000 Euro am Getränke-Automaten!” über die Verurteilung eines 38-Jährigen wegen Manipulation von Guthabenkarten für Automaten. In dem Beitrag wird siebenmal erwähnt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Italiener handelt. Ein Leser der Zeitung kritisiert die häufige Nennung der Staatsangehörigkeit. Ein Bezug zwischen Nationalität und Straftat sei nicht zu erkennen. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung entgegnet, die Bezeichnung “Italiener” sei in der Stadt eher positiv als negativ besetzt. Seit Jahrzehnten lebten hier viele Italiener. Italien sei hier allgegenwärtig, vom Straßennamen bis zum Ortsbürgermeister, vor allem jedoch im Werk. Der in der Beschwerde auftauchende Begriff einer ethnischen Minderheit sei vor diesem Hintergrund nicht stichhaltig. Nichts in dem Artikel deute auf eine Absicht hin, eine Einzelperson oder eine Gruppe zu diskriminieren. Die Zeitung weist darauf hin, dass außer dem Beschwerdeführer niemand an dem Artikel Anstoß genommen habe, offenbar nicht einmal der Täter selbst. Kein italienischer Politiker, kein Gewerkschafter, kein Geschäftsmann und kein Leser hätte negativ reagiert. (2006)