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Rechtes Milieu

Vater sieht seinen Sohn an den Medienpranger gestellt

Eine Regionalzeitung teilt ihren Leserinnen und Lesern mit, die Staatsanwaltschaft ermittele auch gegen den Bruder des sogenannten „Satansmörders“ wegen des Vertriebs rechtsextremen Propagandamaterials. Der Betroffene sei wegen des gemeinsamen Vertriebs gleichen Materials mit seinem Bruder bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Vater der beiden Brüder ist der Ansicht, dass durch die Berichterstattung sein Sohn an den Medienpranger gestellt und vorverurteilt werde. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richteten sich gegen einen mindestens 20 Personen umfassenden Kreis. Sein Sohn werde dabei herausgegriffen, weil er der Bruder des sogen. „Satansmörders“ sei, dessen Straftat im Jahre 1993 begangen worden sei. Damit bediene sich die Zeitung eines Familienmitgliedes, um ein anderes erneut in die mediale Öffentlichkeit zu bringen. Dies bedeute Sippenhaftung und sei eine Dauerstigmatisierung. (2003)