Fehlleistung selbst eingesehen
Jugendliche Moped-Klauer waren für viele identifizierbar
Eine Berliner Zeitung schreibt unter der Überschrift “Diplomatenkinder beim Klauen ertappt” über zwei Brüder, die ein Moped stehlen wollten. Im Text werden sie näher beschreiben als “dunkelhäutige Jugendliche”, die nur französisch sprechen und aus Benin stammen. Die Vornamen werden ebenso genannt wie das Alter von 14 und 18 Jahren. Ein Leser ruft den Deutschen Presserat an, weil er den in der Überschrift verwendeten Begriff “Diplomatenkinder” für unangemessen hält. Der Beruf der Eltern sei für die Darstellung des Sachverhalts nicht von Belang. Auch der Hinweis auf die dunkle Hautfarbe sei unangebracht. Der Hinweis auf die Herkunft und die Sprache der Jungen sei ebenfalls überflüssig. Schließlich stört sich der Beschwerdeführer daran, dass die beiden im Text als “Diebe” bezeichnet würden. Er sieht darin eine Vorverurteilung. Das Justitiariat der Zeitung räumt ein, dass es ebenfalls zu der Auffassung gekommen sei, dass einige Angaben in dem Bericht nicht hätten veröffentlicht werden sollen. Die Hautfarbe der Jugendlichen, das Herkunftsland und die Vornamen seien für die Berichterstattung unerheblich. Aus diesen Gründen habe die Zeitung die kritische Stellungnahme einer Leserin veröffentlicht. Der Artikel sei auch im Online-Archiv gesperrt worden. Zugleich sollte – so die Zeitung – der Presserat berücksichtigen, dass die Jugendlichen allenfalls für Eingeweihte erkennbar gewesen seien. Die vollen Vornamen, Fotos und Anfangsbuchstaben des Familiennamens seien nicht veröffentlicht worden. Die Information, dass es sich um Diplomatenkinder gehandelt habe, sei hingegen gerechtfertigt. Es liege im öffentlichen Interesse aufzuzeigen, dass auch Kinder aus guten wirtschaftlichen Verhältnissen zuweilen straffällig würden. (2005)