Entscheidungen finden

Kleinkinder in Frankreich verkauft

Ethnische Zugehörigkeit der “Baby-Käufer” in Artikel erwähnt

Eine überregionale Zeitung berichtet unter der Überschrift “Verkaufte Babys in Frankreich gefunden” über eine Razzia der französischen Polizei, in deren Verlauf sieben Kleinkinder gefunden wurden, welche ein Jahr zuvor von ihren bulgarischen Müttern verkauft worden waren. Die Zeitung bezeichnet die Adoptiveltern als “Roma”. Weiter heißt es: “Die Polizei spricht von Nichtsesshaften”. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex sowie Richtlinie 12.1. Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Der Zentralrat wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung weist zunächst auf grundsätzliche Bedenken gegen Ziffer 12, Richtlinie 12.1, hin. Dieser Teil des Pressekodex schränke die journalistische Äußerungsfreiheit ohne Rechtfertigung ein. Die Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Für die Erwähnung der Zugehörigkeit der Adoptiveltern zur Minderheit der Roma habe ein “für das Verständnis des berichteten Vorgangs begründbarer Sachbezug” bestanden. Die “Baby-Verkäufer” und der Kinderhändler-Ring stammten aus Bulgarien. Vor diesem Hintergrund hätte die Information, dass die “Baby-Käufer” den Schilderungen der Polizei zufolge “nicht sesshafte Roma” waren, dem Leser nicht vorenthalten werden können. Derartige Formulierungen benutze die Redaktion aber nicht, um bestimmte Bevölkerungsteile zu diskriminieren, sondern einzig und allein, um dem Leser ein genaueres Bild von der Tat und den mutmaßlichen Tätern zu geben. (2005)