Zwölfjährigen zum Klauen vermietet
Bezeichnung als “Landfahrer-Junge” nicht diskriminierend
Unter der Überschrift “Klau-Junge Szrecko (12) – Ganze Sippschaft verhaftet” berichtete eine Boulevardzeitung über die Festnahme einer ganzen Familie wegen des Verdachts auf organisierten Bandendiebstahl. Die Familie vermietete ihr strafunmündiges Kind als Einbrecher, Trick- und Taschendieb an die Diebes-Mafia. Die Zeitung bezeichnet das Kind als “Landfahrer-Junge”. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex in Verbindung mit Richtlinie 12.1 und wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Minderheitenbezeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Schon in einem früheren Beschwerdeverfahren sei davon die Rede gewesen, dass die fragliche Bevölkerungsgruppe seit Jahrzehnten die Behörden vergleichsweise überproportional beschäftige. In diese statistischen Fallzahlen sei auch der vorliegende Fall einzuordnen, was den Sachbezug zur Berichterstattung herstelle. (2005)