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Gold von einem “Fluch” befreit

Mit der Beute an einen unbekannten Ort verzogen

Über den Prozess gegen eine 25-jährige Frau berichtet eine Regionalzeitung unter der Überschrift “Gold mit bösem Fluch beladen”. In ihrer Nebentätigkeit als Wahrsagerin ließ sich die Angeklagte von Ihrem Opfer Gegenstände aus Gold aushändigen, um diese von einem angeblichen Fluch zu befreien. Die Frau verzog an einen unbekannten Ort und nahm das Gold mit. Sie wurde später ausfindig gemacht, so dass ihr der Prozess gemacht werden konnte. Die Zeitung bezeichnet sie in dem Artikel mehrfach als “Zigeunerin”. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in dem Bericht einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex sowie Richtlinie 12.1. Die Minderheiten-Kennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Zeitung gab zu der Beschwerde keine Erklärung ab. (2005)