Der Schauspieler und das Luxusauto
Veröffentlichung überschritt nicht die Grenze zur Schleichwerbung
Foto mit Unterzeile in einer Illustrierten. Ein bekannter Schauspieler ist darauf mit einer Luxus-Limousine plus Chauffeur zu sehen. Im Bildtext heißt es: “Da kommt zum Künstlertraum der Autotraum”. Der Beschwerdeführer sieht eine klare Trennung von Redaktion und PR nicht mehr gegeben. Der Autohersteller werde im Bild gezeigt und im Text unnötigerweise zweimal erwähnt. Der Leser, der den Deutschen Presserat einschaltet, vermutet in dem Beitrag eine bezahlte Veröffentlichung. Dem widerspricht die Chefredaktion der Zeitschrift mit dem Hinweis, es handle sich um eine rein redaktionelle Darstellung. Die Nennung des Fahrzeugtyps in Verbindung mit der Berichterstattung über den Schauspieler sei vom sachlichen Informationsinteresse der Leser gedeckt. Die Chefredaktion betont, das Blatt habe mit dem Fahrzeughersteller im Zusammenhang mit dem Artikel keinerlei Kontakte gehabt. Zuwendungen jedweder Art habe der Verlag nicht erhalten. (2006)