“Tschüss, Cellulite” ist Schleichwerbung
Lifestyle-Magazin überschritt Grenze zur zulässigen Produktvorstellung
“Darauf freuen wir uns diesen Sommer!” titelt ein Lifestyle-Magazin und stellt fünf Pflegeprodukte vor. Über eines heißt es im Text: “Wir können sagen: Tschüss, Cellulite” und “…glättet und strafft die Haut in nur zwei Wochen”. Der Beschwerdeführer sieht in diesen Passagen einen Fall von Schleichwerbung. Die Formulierungen im Text gingen über das Informationsbedürfnis der Leser hinaus. In einem Beitrag über Epiliergeräte werde nicht auf das Thema Allergien und Hautreizungen eingegangen. Dass die Nutzung der genannten Erzeugnisse einer Frau Beine wie die eines Supermodels beschere, entspreche nicht der Wahrheit. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift weist den Verdacht zurück, sie habe für die Veröffentlichung von den Herstellern Geld bekommen. Die Berichterstattung über ein Produkt verstoße nur dann gegen das Trennungsgebot von redaktionellem und werblichem Inhalt, wenn das Erzeugnis über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus werbend dargestellt werde. Im Segment der Frauenzeitschriften sei es täglich geübte Praxis, Kleidung, Accessoires, Schuhe und Kosmetika vorzustellen und namentlich zu benennen. Im vorliegenden Fall seien unterschiedliche Erzeugnisse vorgestellt worden. So habe die Redaktion insgesamt ein ausgewogenes Bild entstehen lassen. (2006)