Den Autor unzureichend vorgestellt
Leser hätten besser über Politikwissenschaftler informiert werden müssen
“Zahl der schlecht integrierten Deutschen wächst” – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über die Wahl in einem Bundesland, nach der die NPD in den Landtag eingezogen ist. Der Autor des Artikels wird als Politikwissenschaftler vorgestellt. Die Zeitung erwähnt nicht seine Funktion als Vorsitzender eines CDU-Ortsvereins und seine berufliche Tätigkeit als Grundsatzreferent in einem Landtag. Er nimmt eine Wahlanalyse vor, die insbesondere das Abschneiden der NPD beleuchtet. Er appelliert an alle Verantwortlichen, jeder an seinem Platz an der Verankerung von demokratischen Grundwerten in der Bevölkerung stärker als bisher mitzuwirken. Zu diesen Grundwerten gehöre die Glaubwürdigkeit. Es sei jedoch unglaubwürdig, gemeinsam mit Linksextremisten gegen Rechtsextremisten zu demonstrieren. “Wenn Linksextremisten gegen Rechtsextremisten demonstrieren”, so der Autor, “demonstrieren sie teilweise gegen sich selbst”. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass die berufliche Tätigkeit des Autors nicht erwähnt werde. Mit der Bezeichnung “Politikwissenschaftler” werde eine wissenschaftlich fachliche und politische Distanz zum Thema des Beitrags suggeriert, die es aufgrund seiner organisatorisch verankerten politischen Orientierung und Tätigkeit nicht gebe. Der Beschwerdeführer sieht darin einen Verstoß gegen das Gebot der Wahrhaftigkeit in Ziffer 1 des Pressekodex. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung verweist darauf, dass der Autor ein allseits anerkannter Wissenschaftler und Experte sei. Die Redaktion nutze sein Wissen und seine Erfahrung gelegentlich, indem sie ihn um Beiträge zu in der Regel tagesaktuellen politischen Themen bitte. Dabei sei seine Parteizugehörigkeit unerheblich. Ausschlaggebend sei allein seine fachliche Kompetenz. (2006)