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Die Geschichte vom üblichen “G´schmäckle”

Text und dazugehörige Anzeige erschienen in der gleichen Ausgabe

Unter der Überschrift “Eiskalt erwischt” beschäftigt sich eine Programmzeitschrift mit Erkältungskrankheiten wie Sinusitis und Bronchitis sowie geeigneten Gegenmitteln. In diesem Zusammenhang geht das Blatt besonders auf die moderne Pflanzenmedizin ein und nennt als Beispiel das Arzneimittel “Umckaloabo”. Es heißt, das diese Pflanze der afrikanischen Volksheilkunde mittlerweile auch in der westlichen Medizin hohes Ansehen genieße. In der gleichen Ausgabe wird eine Anzeige für “Umckaloabo” veröffentlicht. Nach Ansicht eines Lesers ist der redaktionelle Beitrag gekauft, weil das Produkt in der gleichen Ausgabe beworben werde. Er kritisiert auch, dass das Präparat so dargestellt werde, als könne es Antibiotika ersetzen. Er schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Redaktion betont, ihre Beiträge erschienen ohne Rücksicht auf Inserenteninteressen. Das gleichzeitige Erscheinen von Beitrag und damit in Verbindung stehender Anzeige habe zwar immer ein “G´schmäckle”, sei aber so unüblich nicht. Der redaktionelle Beitrag sei Ergebnis einer Pressekonferenz, in der eine Pharmafirma ihr Medikament als alternatives Mittel vorgestellt habe. Ärgerlich und unschön sei es, dass ausgerechnet im gleichen Heft das Medikament beworben werde. In der Disposition des Blattes tauche eine solche Anzeige bis zur Endabnahme immer nur als “Pharma” auf. Das soll künftig präziser werden. Dadurch ließen sich Überschneidungen von redaktionellen Beiträgen und parallel laufender Werbung künftig vermeiden. (2005)