Unfallschilderung
Sprecher der S-Bahn soll Zugunglück aus der Welt gelogen haben
Eine Boulevardzeitung berichtet von einem neuerlichen S-Bahn-Drama und behauptet, die Deutsche Bahn wolle das Unglück vertuschen. Eine 75-jährige Rentnerin sei mit einem Bein zwischen einer sich schließenden Tür der S-Bahn hängen geblieben und von dem Zug mitgeschleift worden. Die Zeitung zitiert in diesem Zusammenhang den Bahnsprecher, der entgegen der polizeilichen Ermittlungen behauptet habe: „Die Frau ist mit ihrem Fuß zwischen Bahnsteig und Zug geraten. Die Fahrerin hat das selbst bemerkt und ihr geholfen. Gefahren ist der Zug nicht, die Frau wurde nicht mitgeschleift“. Drei Tage später schildert die Zeitung unter der Überschrift „Münchhausen von der S-Bahn“, wie der Bahnsprecher ein Zugunglück „einfach aus der Welt gelogen“ habe. Die Version des Bahnsprechers sei völlig frei erfunden. Die Bahn bekomme das Problem der automatischen Türen anscheinend nicht in den Griff. Der Zug habe die arme Frau 15 Meter mitgeschleift. Falsch sei auch die Behauptung des Sprechers, die Bahn habe die Polizei über den Vorfall informiert. Die Einsatzzentrale der Polizei sei vielmehr von der Feuerwehr informiert worden, die ihrerseits den Notruf eines Sanitäters auf dem S-Bahnhof empfangen habe. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beanstandet der Konzernsprecher der Bahn, dass sein Kollege fälschlicherweise der Lüge bezichtigt werde. Laut Auskunft der Polizeibehörden sei die Polizei um 14.11 Uhr von der Bahn zum Unfallort gerufen worden. Die Redaktionsleitung der Zeitung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass die Aussage des Bahnsprechers schon zum Unfallhergang falsch gewesen sei. Er habe erklärt, dass der Fuß des Opfers zwischen Zug und Bahnsteig geraten sei und die Fahrerin der Frau in dieser misslichen Lage geholfen habe. Eine Nachfrage bei der Polizei habe jedoch ergeben, dass zweifelsfrei der Fuß der Rentnerin in der Tür der S-Bahn eingeklemmt gewesen und die Frau vom anfahrenden Zug mitgeschleift worden sei. Diese Aussagen des Pressesprechers seien daher definitiv falsch. Weiterhin habe er erklärt, dass die S-Bahn die Polizei über den Vorgang informiert habe. Die Recherche der Redaktion habe jedoch ergeben, dass die Erstinformation über den Unfall um 14.05 Uhr von der integrierten Rettungsleitstelle der Feuerwehr eingegangen sei. Als der Anruf der Bahn dann sechs Minuten später erfolgt sei, sei die Polizei schon unterwegs gewesen. Die Angaben des Bahnsprechers seien also auch in diesem Punkt fehlerhaft. Die Zeitung halte es für ihre Pflicht, die Leser über eine solche fehlerhafte Aufklärungspolitik zu informieren. Der Begriff „Münchhausen“ sei mit seiner plakativen boulevardesken Darstellungsweise zulässig. Er stehe im Volksmund für einen liebenswerten Geschichtenerzähler, der es mit der Wahrheit nicht so genau nehme. Dies treffe im vorliegenden Fall genau den Punkt. Der Presserat recherchiert auch seinerseits. Er erfährt auf Anfrage beim zuständigen Polizeipräsidium, dass am besagten Tag um 14.11 Uhr bei der Notrufzentrale der Polizei ein Notruf des Betriebsleiters der S-Bahn mit der Mitteilung eingegangen sei, in der S-Bahn sei eine Person verletzt worden. Die Polizei habe dem Anrufer mitgeteilt, dass sie schon verständigt und bereits im Einsatz sei. Der erste Anruf sei um 14.04 Uhr bei der Notrufzentrale eingegangen. Er sei von der „Integrierten Leitstelle – Feuerwehr, Rettungsdienste“ getätigt worden. Wer angerufen habe, wisse man nicht mehr. Der Anrufer sei jedoch ein Sanitäter gewesen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilt dem Presserat den von Polizeibeamten ermittelten Sachverhalt mit. Danach wurde festgestellt, dass die 75-jährige Frau auf Grund ihres Alters nicht schnell genug aus der S-Bahn aussteigen konnte. Dabei seien ihr rechter Fuß und möglicherweise auch ihr rechter Arm eingeklemmt worden. Das Warnsignal im Führerhaus der S-Bahn habe nicht aufgeleuchtet, da Fuß und Arm der Frau nur etwa fünf bis sechs Zentimeter Durchmesser hatten. Als die S-Bahn dann losgefahren sei, sei die Frau gestürzt, wodurch ihr Arm aus der geschlossenen Tür befreit und sie dann mit dem rechten eingeklemmten Fuß von der S-Bahn mitgezogen worden sei. Zeugen hätten den Vorfall bemerkt und die Lokführerin auf den Vorfall aufmerksam gemacht, so dass diese eine Schnellbremsung habe einleiten können. In dem Polizeibericht ist ferner vermerkt, die Lokführerin habe während der Unfallaufnahme ausgesagt, sie sei vor ihrer Abfahrt aus dem Zug ausgestiegen und habe geprüft, ob alle Türen geschlossen seien. Beim Einsteigen in die Führerkabine habe die Warnleuchte für offene Türen nicht geblinkt. Ihrer Vermutung nach habe noch jemand von außen trotz geschlossener Türen einsteigen wollen, habe sich am Türgriff festgehalten und sei auf dem schmalen Türvorsprung mitgefahren. Dabei sei dieser Passagier mit den Füßen vom Türvorsprung zwischen Bahnsteig und S-Bahn geraten. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft weist in einem begleitenden Schreiben darauf hin, dass sich der ermittelte Sachverhalt und die Aussage der Lokführerin somit nicht decken. Nach seiner Ansicht könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Bahnsprecher bei seiner Stellungnahme gegenüber der Zeitung auf die Aussagen der Zugführerin bezogen habe und von deren Richtigkeit ausgegangen sei. (2003)