Entscheidungen finden

Fotografiert mit Zustimmung

Abgebildete Frau hat selbst die Öffentlichkeit gesucht

Eine Elterninitiative fordert die Sicherung eines von Grundschülern genutzten Zebrastreifens. Die Zeitung am Ort berichtet über eine Sitzung des Verkehrsausschusses, in der über die Anregung der Eltern diskutiert worden ist. Es geht um die Frage, ob der Übergang verlegt werden kann, ob eine Ampel installiert oder eine Mittelinsel angelegt werden sollte. Die Zeitung teilt mit, dass die Elternforderung auf tönernen Füßen stehe, die Polizei der Elterninitiative widerspreche und es Zweifel an den vorgelegten Beweisen gebe. Zitiert wird ein Kommunalpolitiker, der gesehen haben will, wie die siebenjährige Tochter des Sprechers der Initiative über den Zebrastreifen hin und her geschickt worden sei. Vermutungen, viele der 700 Strafanzeigen seien auf diese Weise getürkt worden, widerspricht laut Zeitung die Mutter des Kindes. Ein Foto zeigt Mutter und Tochter an besagtem Zebrastreifen. Vier Wochen später berichtet die Zeitung erneut über den Streit, der inzwischen auch Juristen beschäftige. So fordere jetzt die beschuldigte Frau den heimischen Verkehrspolitiker unter Androhung einer Vertragsstrafe auf, die Behauptung zu unterlassen, sie habe ihre Tochter mehrfach über den Zebrastreifen hin und hergeschickt, um möglichst viele Autofahrer anzeigen können. Der maßgebliche Betreiber der Elterninitiative, Ehemann der zitierten Frau, Vater des angeblich über den Zebrastreifen hin und hergeschickten Kindes, wendet sich an den Deutschen Presserat. Er sieht in der Berichterstattung der Zeitung eine Vielzahl falscher Behauptungen. Zudem kritisiert er die Veröffentlichung des Bildes seiner Tochter und die Nennung des vollen Namens. Auch hält er den Inhalt zweier Leserbriefe, welche die Zeitung zu dem Vorgang veröffentlicht hat, für unwahr und ehrverletzend. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist den Vorwurf einer falschen Berichterstattung als unzutreffend zurück. Die Zeitung habe stets korrekt das wiedergegeben, was sie bei ihrer Recherche erfahren habe. Schließlich habe sie dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben, in einem dreispaltigen Leserbrief unter der Überschrift „Ich bleibe bei meiner Darstellung“ seine Sicht der Dinge darzulegen. Auf Grund ihrer Aktionen in der Elterninitiative und ihrer vielfältigen Auftritte sei die Familie des Beschwerdeführers im Ort so prominent, dass man die Nennung ihres Namens für gerechtfertigt halte. Dies gelte auch für die Veröffentlichung des Bildes, welches die Ehefrau des Beschwerdeführers mit der gemeinsamen Tochter am Zebrastreifen zeige. Beide hätten gegen das Fotografiertwerden und eine Veröffentlichung des Bildes nichts einzuwenden gehabt. (2004)