Leserbrief weitergereicht
Kritik eines Gärtners wird den Kritisierten zur Kenntnis gegeben
Ein Gärtner schreibt an seine Lokalzeitung. Er bezieht sich dabei auf einen Artikel, in dem Vertreter des BUND die Schutzwürdigkeit des Baumes hervorheben und sinnlose Fäll- und Schnittarbeiten durch seine Firma anprangern. Er mahnt mehr Sachlichkeit an, wirft dem BUND inkonsequentes Verhalten vor und kommt zu dem Schluss, dass Belange des Naturschutzes nicht berücksichtigt werden, wenn wirtschaftliche Gründe dahinterstecken. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung teilt dem Leser mit, dass sein Brief vor der Entscheidung über eine etwaige Veröffentlichung an den BUND weitergeleitet worden sei, da er unbewiesene Behauptungen und erhebliche Anschuldigungen enthalte. Die Zeitung habe die Erfahrung gemacht, dass solche Leserbriefe bei der Gegenseite sofort eine Gegendarstellung hervorrufen, die dann erneut in einer Entgegnung gipfele. Dass diese Bedenken nicht unbegründet seien, könne er dem beigefügten Antwortschreiben des BUND entnehmen. Die Zeitung empfehle, das darin enthaltene Gesprächsangebot wahrzunehmen. Gegebenenfalls könne der Leser dann immer noch entscheiden, ob er einen sachlichen, am Problem orientierten Leserbrief platzieren wolle. Der BUND reagiert auf die Zusendung des Leserbriefes mit einer scharfen Stellungnahme. Mit einer erstaunlichen Unverfrorenheit in Unkenntnis und Unsachlichkeit bemühe sich der Briefautor, die Arbeit seiner Mitglieder zu verunglimpfen und den Kläger BUND zum Täter abzustempeln. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Bevor er ein Urteil über die Arbeit des BUND abgibt, hätte er besser daran getan, sich vorher über dessen Tätigkeit und Aufgaben als Naturschutzverein zu informieren...“. Der Gärtner schreibt daraufhin dem stellv. Chefredakteur, er finde es nicht richtig, dass der BUND ihn in der Öffentlichkeit angreifen dürfe, ohne dass er vorher darüber informiert worden sei. Der stellv. Chefredakteur legt dem Einsender schließlich eine überarbeitete Fassung des Leserbriefes mit der Bitte um Abdruckerlaubnis vor. Der Betroffene wendet sich an den Deutschen Presserat und kritisiert, dass die Redaktion seinen Leserbrief an den BUND weitergereicht habe. Die Chefredaktion der Zeitung verweist in ihrer Stellungnahme auf eine E-Mail, die sie eine Woche nach ihrem ersten Brief an den Beschwerdeführer gerichtet habe. Darin sei dem Leserbriefschreiber die Frage gestellt worden, ob er mit dem Abdruck seines Briefes in gekürzter Form einverstanden sei. In der Neufassung sei die Passage gestrichen worden, die persönliche Angriffe gegen eine BUND-Angehörige enthalte. Dabei beziehe sich die Redaktion auf Ziffer 9 des Pressekodex, der besage, dass es journalistischen Grundsätzen widerspreche, Behauptungen ehrverletzender Natur zu veröffentlichen. (2004)