Ehrverletzende Behauptungen
Vorwurf: Jugendamt und Heimleitung steckten unter einer Decke
Eine Mutter bietet vier ihrer sechs Töchter Männern zum Sex an. Es kommt zu mehreren Prozessen. Die in der Region dominierende Zeitung berichtet mehrmals. Als die vorerst letzte Strafe im abschließenden Prozess erwartet wird, schreibt die Zeitung in einem Artikel unter der Überschrift “Grausamkeiten”: “Doch die Mädchen sind weiter Opfer, diesmal die einer besonderen Art von Grausamkeit – durch Nichtstun der Ämter”. Die Rolle des zuständigen Jugendamtes wird von der Zeitung kritisch gewürdigt: “Es gibt Vorwürfe gegen das Jugendamt (…). Bis heute heißt es dort: Die Kinder lügen. Monatelang hatte die Behörde die Anzeige von der Lehrerin ignoriert.” Die Zeitung konfrontiert die Beteiligten mit den Vorwürfen. Sie schreibt: “Das Jugendamt antwortet auf Fragen nicht, das Kinderheim (in dem die Kinder untergebracht sind) will auch nichts sagen und verweist auf das Jugendamt.” Die stellvertretende Heimleiterin sei die Schwiegertochter der Jugendamtsleiterin, deren Sohn wiederum Chef der Einrichtung. Die frühere Jugendamtsleiterin moniert diverse Passagen in dem Artikel, der insgesamt eine böswillige Verleumdung enthalte. Sie selbst werde durch oberflächliche und fehlerhafte Darstellung in Misskredit gebracht. Die Frau listet elf angreifbare Passagen in dem Artikel auf. Insbesondere die Behauptung “Die damalige Jugendamtsleiterin hatte dort (in dem Heim) ihre Schwiegertochter, als stellvertretende Leiterin. Und ihr Sohn ist der Chef vom Heimvorstand” suggeriere Vorteilsnahme und Amtsmissbrauch. Beides gab es und gibt es nach Ansicht der Beschwerdeführerin nicht. Sie ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass die Beschwerdeführerin nur in den Punkten betroffen sei, die die anfänglichen Versäumnisse des Jugendamts zum Thema gehabt hätten. Von Beginn an allerdings sei den Medien, die sich als Anwalt der Kinder verstanden hätten, von Stadt und Kreis Misstrauen entgegengebracht worden. Selbst wenn es Versäumnisse des Jugendamtes vor der Aufdeckung des Skandals gegeben habe, bleibe unklar, warum nicht wenigstens hinterher alles unternommen worden sei, um den Kindern zu helfen. Stattdessen werde gemauert und nicht offen auf die Frage der Presse geantwortet. Die Beschwerdeführerin nehme haltlose Unterstellungen vor, obwohl sie Einzelheiten nicht beurteilen könne, da sie zu der genannten Zeit nicht mehr im Dienst gewesen sei. Die Zeitung weiter: “Woher hat Frau (…) die Informationen über die Betreuung und Versorgung bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wenn es keine persönlichen Verbindungen bis ins Kinderheim gab? Dass der Sohn der Chef vom Heimvorstand ist, kann man im Internet nachlesen. Die Schwiegertochter wurde (…) als stellvertretende Heimleiterin vorgestellt.” (2005)