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Netzwerk gibt Hilfestellung

Ein Verstoß gegen das Schleichwerbungs-Verbot liegt nicht vor

Unter dem Titel “Neues Netzwerk für Energie” berichtet eine Regionalzeitung über einen Zusammenschluss von Architekten, Energieberatern und Baufachleuten, die neutrale Hilfestellung bei Modernisierungsmaßnahmen im Wohngebäudebereich geben wollen. Bei einer Messe in der örtlichen Veranstaltungshalle sei das Netzwerk mit einem Stand vertreten. Eine Leserin wendet sich an den Deutschen Presserat mit dem Hinweis, die Veröffentlichung sei eine Werbung für das neu gegründete Unternehmen. Insbesondere der Hinweis auf den Messeauftritt sei eindeutig werblicher Natur. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass es sich bei dem Netzwerk nicht um ein kommerzielles Unternehmen handle, sondern um ein Beratungsteam, zu dem neben Institutionen und Vereinen allerdings auch einzelne Fachleute gehörten, die eigene gewerbliche Büros betrieben. Da das Netzwerk in der Region Pilotcharakter habe, halte man ein öffentliches Interesse für gegeben und die redaktionelle Notiz über die Neugründung für angemessen. Die Gruppe sei im Übrigen kein Anzeigenkunde. (2006)