Richterschelte
Schweren Gesetzesmangel einem einzelnen Richter angelastet
Eine Boulevardzeitung berichtet in mehreren Beiträgen über angeblich unbegreiflich milde Urteile zweier Strafsenate des Bundesgerichtshofes zu Sexualverbrechen. Im ersten Fall hatte das Landgericht einen mehrfach vorbestraften 42-jährigen Vergewaltiger, der im Sommer 1999 in einem Schwimmbad zwei zwölfjährige Mädchen am Po berührt hatte, zu zwei Jahren Haft und unter Einbeziehung der Strafen aus zwei anderen zuvor ergangenen Urteilen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und überdies seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.