Foto durfte nicht gebracht werden
Dreizehnjähriges Entführungsopfer ist besonders schutzbedürftig
“Warum hat sie nur nicht geschrieen?” titelt eine Zeitung über den Entführungsfall “Stephanie”. In dem Artikel wird rückblickend über die Entführung, die Ermittlungen und die Befreiung des 13-jährigen Mädchens berichtet. Ein Foto zum Beitrag zeigt das Entführungsopfer ungepixelt und ohne Verwendung einer Blende. Eine Leserin steht auf dem Standpunkt, das Foto hätte nicht abgedruckt werden dürfen, da das Mädchen minderjährig und daher besonders schutzbedürftig sei. Es sei auf dem Foto deutlich erkennbar und leicht zu identifizieren. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit liege nicht vor. Durch die Überschrift werde suggeriert, das Mädchen trage eine Mitschuld an seiner späten Befreiung, weil es nicht geschrieen habe. Die Frau wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Redaktionsdirektor der Zeitung vertritt die Auffassung, dass die Zeitung berechtigt war, das Foto zu drucken. Es sei den Medien im Rahmen der Suchaktion von der Redaktion zur Verfügung gestellt worden. Das Bild sei also in der Öffentlichkeit bekannt gewesen. Dennoch räumt die Redaktion ein, dass man nach der Rettung des Opfers auf die Veröffentlichung des Fotos hätte verzichten können. Sie weist den Vorwurf zurück, die Überschrift weise dem Mädchen eine Mitschuld zu. Bei dieser Überschrift handle es sich um das Zitat eines Nachbarn, das Entsetzen und Hilflosigkeit ausdrücke, was eindeutig erkennbar sei. (2006)