Behördliches Tun lässt Fragen offen
Nach Missbilligung auf angreifbare Behauptungen verzichtet
“Amtlich gekümmert und Kinder doch allein gelassen – Im Prozess um die …. Kinderprostitution fiel das vorerst letzte Urteil – doch zum Agieren des Jugendamtes bleiben Fragen offen” – Aussagen aus einer Regionalzeitung zum Gerichtsverfahren in einem Fall von Kinderprostitution. Die Zeitung hat das Strafverfahren fortlaufend begleitet. Sie setzt sich kritisch mit der Rolle der Behörden und einiger ihrer Mitarbeiter auseinander. Dabei wird die Mutter der Beschwerdeführerin, vormals Leiterin des zuständigen Jugendamtes, mit Namen erwähnt. Es geht auch um die Tatsache, dass es zwischen dem Jugendheim, in dem die Kinder untergebracht sind, und dem Jugendamt verwandtschaftliche Verbindungen gibt. Die Beschwerdeführerin, Tochter der früheren Jugendamtsleiterin und Psychologin, die in dem Prozess als Zeugin auftrat, ist der Meinung, die Zitate suggerierten Interessenkollision, Amtsmissbrauch und Vorteilsnahme. Die Zeitung konstruiere persönliche Verquickungen und berichte sensationswirksam. Dies sei eine bewusste Manipulation. Die erhobenen Vorwürfe würden lediglich beiläufig kurz entkräftet. Das führe dann zu einer widersprüchlichen Darstellung mit doppelsinnigen Botschaften. So weit sie selbst und ihre Mutter Thema seien, handle es sich um Verleumdungen und eine Veröffentlichung mit ungeprüften falschen Behauptungen, sowie die Unterdrückung von objektiven und nachprüfbaren Informationen. Sie wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Beschwerde ist nach Auffassung der Chefredaktion der Zeitung unbegründet und deshalb zurückzuweisen. In dem Hintergrundbeitrag sei aufgearbeitet worden, welche Fragen im Zusammenhang mit dem Handeln der Behörden noch offen seien. In der vorangegangen Behandlung des Falles durch den Presserat (BK1-175/05) sei festgehalten worden, dass die Verwandtschaftsverhältnisse grob thematisiert werden können und sollten. Sie seien in dem fraglichen Artikel in sachlicher Form erwähnt worden. (2006)