Foto einer Enthauptung
Presserat: Videobilder sind kein journalistisches Produkt
Unter der Überschrift “Entführter Amerikaner im Irak geköpft” veröffentlicht eine Boulevardzeitung in ihrer Print- und Onlineausgabe drei Fotos aus dem Videofilm der Terroristen, die den Amerikaner Nick Berg enthauptet haben. Auf einem Foto sitzt das gefesselte Opfer vor fünf vermummten Gestalten. Auf einem anderen Foto ist, wenn auch unscharf, zu erkennen, wie dem Amerikaner ein Messer an die Kehle gesetzt wird. Auf dem dritten Foto schließlich hält einer der Terroristen den abgetrennten Kopf Bergs vor die Kamera. Eine Leserin des Blattes ist geschockt. Sie schreibt an den Deutschen Presserat: “Ich kann nicht den Hauch einer journalistischen Rechtfertigung dieser Darstellung erkennen und möchte das nicht einfach hinnehmen”. Bereits auf der Übersichtsseite im Internet werde das Foto des Geköpften gewissermaßen ohne jede Vorwarnung veröffentlicht, so dass keiner der Internetnutzer die Möglichkeit habe, sich entweder auf den Anblick einzustellen oder ihm auszuweichen. Zudem diene das Bild nicht der Information, sondern solle möglicherweise eher aufreizend und schockierend wirken, um das Interesse der Leser auf den Artikel zu lenken. Die Beschwerdeführerin findet es pietätlos, das Opfer der Gewalttat derart auszustellen, nur um Sensationsgelüste zu befriedigen. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet und verweist darauf, dass das beanstandete Foto die Größe einer Visitenkarte habe. Das Foto von der Enthauptung des Amerikaners sei ein Zeitdokument. Zunächst weil hier nur deshalb getötet worden sei, um schockierende Fotos zu erhalten. Damit sei eine neue Qualität der medialen Auseinandersetzung erreicht: Die Vernichtung eines Menschen als bloßes Mittel für Propagandazwecke. Außerdem dokumentiere das Foto, dass der Terrorismus keinen Unterschied mache zwischen Kombattanten und Zivilisten und buchstäblich jeder zum Opfer werden könne. Vorwürfe mangelnder Pietät oder fehlender Zugangsbeschränkung im Internet seien journalistisch ohne Belang. Entscheidend sei allein der Informations- und Verdichtungsgehalt eines Fotos. In diesem Zusammenhang verweist der Chefredakteur auf das seinerzeit weltweit veröffentlichte und später sogar prämiierte Foto des gefesselten Vietkong, das aufgenommen worden ist, kurz bevor er von einem südvietnamesischen Polizeichef erschossen wurde. Auch dieses Foto gelte völlig zu Recht als zeitgeschichtliches Dokument. (2004)