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Foto verletzter Kinder

Dokumentation einer Gefahrenquelle in einer Kindertagesstätte

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Unfall in einer Kindertagesstätte. Eine selbstgebaute Schaukel sei vier Kindern zum Verhängnis geworden. Offenbar hätten Erzieher eine Bank mit Seilen an der Decke der Tagesstätte befestigt. Als die vier auf der Behelfsschaukel spielten, habe das Do-it-yourself-Konstrukt nachgegeben und sei zu Boden gestürzt. Wie durch ein Wunder hätten die Kinder bei dem Horror-Unfall nur Prellungen und Schürfwunden erlitten. Ein beigestelltes Foto zeigt Sanitäter, welche die weinenden Kinder in Begleitung von Polizeibeamten zu einem Rettungswagen bringen. Eine der Mütter beklagt sich beim Deutschen Presserat über dieses Foto. Die Eltern der betroffenen Kinder fänden es nicht in Ordnung, dass die weinenden Kinder auf dem Weg zum Rettungswagen fotografiert worden seien. Der Geschäftsführer und der diensthabende Chefredakteur der Zeitung weisen die Beschwerde als unbegründet zurück. Das Bild der Kinder sei in zulässiger Weise abgedruckt worden. Weder die dargestellte Situation noch die Darstellung an sich werfe ein negatives Licht auf die Verletzten. Vielmehr sei ein allgemeiner Eindruck vom Geschehen durch die Darstellung der unmittelbar Betroffenen erreicht worden. Dadurch werde auf die gefährliche Ausgangssituation hingewiesen. Erst die Darstellung aller beteiligten Personengruppen, der Polizei, der Rettungssanitäter und gerade auch der betroffenen Kinder verdeutliche die Verletzung der Sorgfaltspflicht in der Kindertagesstätte. Es sei nicht ersichtlich, wie die Darstellung der weinenden Kinder diese in ihrer Intimsphäre zu beeinträchtigen geeignet sei. Vielmehr werde das Foto sowohl ihnen als auch dem öffentlichen Informationsinteresse gerecht.